Die Englische Lebensversicherung und der Insolvenzschutz
Zuletzt machte die Englische Lebensversicherung nicht unbedingt positive Schlagzeilen. Der Bund der Versicherten Deutschland stellte sich gegen einen der Konzerne, der durch eine gütliche Einigung mit einer Klägerin ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof verhindert hat. Dennoch sind Englische Lebensversicherungen nach wie vor beliebt.
Es gibt sie schon seit mehr als 200 Jahren und seit den 1990er Jahren werden sie ebenfalls in Deutschland vertrieben. Dabei unterscheidet sich die Englische Lebensversicherung sehr stark von der klassischen deutschen Variante. Die Kundengelder werden zu einem großen Teil in Aktien angelegt, was eine sehr riskante Anlagestrategie darstellt. Damit es dennoch nicht zu allzu hohen Verlusten kommt, gibt es ein Glättungsverfahren (engl. smooting). Dabei werden in guten Börsenjahren Reserven gebildet, um schwache Börsenjahre wieder auszugleichen. In den vergangenen Jahren haben die Englischen Lebensversicherungen damit immer wieder attraktive Renditen erwirtschaften können. Für deutsche Kunden stellt sich jedoch die Frage, wie sieht es aus, wenn der Versicherer einmal in eine finanzielle Notlage gerät?
Insolvenzschutz auch in England
In Deutschland gibt es die Protektor Lebensversicherung-AG, die deutsche Versicherte unterstützt. Gegründet wurde sie von den Versicherern selbst, Ziel war es dabei, in Not geratene Versicherungen aufzufangen und die Verträge der Kunden fortzuführen.
Ein ähnliches Modell gibt es auch in England. Die Englische Lebensversicherung wird über die Financial Services Compensation Scheme (FSCS) verwaltet. Diese fängt in Not geratene Versicherungen auf und kann dann auf verschiedene Art handeln. Zum einen kann sie die Übertragung der Verträge auf einen anderen Versicherer veranlassen, zum anderen kann sie hierbei unterstützend wirken und nicht zuletzt kann sie Entschädigungszahlungen vornehmen.
Voraussetzungen und Leistungen
Damit einer dieser Wege beschritten werden kann, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Die Versicherungspolice muss in England ausgestellt worden sein und den Bedingungen der FSCS entsprechen. Dann werden deutsche Versicherte genauso gestellt, wie englische Versicherte.
Die FSCS leistet bei der Englischen Lebensversicherung im Regelfall für die ersten 2.000 Pfund der Forderungssumme zu 100 Prozent. Darüber hinaus gehende Beträge werden zu 90 Prozent erstattet. Allerdings wird die Entschädigung nur gewährt, wenn dem Versicherten ein Vermögensschaden entstanden ist.
2001 wurde die FSCS gegründet und seither ist es in ganz England nicht zu einer Versicherungsinsolvenz gekommen. Das dürfte unter anderem auch daran liegen, dass die Financial Services Authority (FSA) sehr streng überprüft, ob die Anlagerichtlinien und Mindest – Liquiditäten eingehalten werden.





